Der „Schatzfund“ des Jahrhunderte unbeachtet, praktisch verschollenen Landrechtes des Duodezfürstentums Pfalz-Veldenz (1543–1694) schließt die Lücke der ersten Landrechte des 16. Jahrhunderts im Westen des Reiches. Dem Autor gelang der Fund seines – juristischen – Lebens nach einer 10-jährigen Irrfahrt durch die einschlägige Bibliografie, Spezialliteratur und intensiver Suche von Koblenz bis München, von Karlsruhe bis Rouen. Die Spuren („Trüffelschwein“) wiesen immer wieder vergeblich auf das Elsass, wo dann in der kleinen Stadtbibliothek von Colmar der umfangreiche, 345 Blatt schwere Foliant entdeckt wurde: Die Lützelsteiner Lands Ordnung nicht etwa wie absolut erwartet gedruckt, sondern in deutscher Kanzleischrift, teilweise unleserlich, undatiert aber – kaum glaubhaft – mit persönlicher Unterschrift des Pfalzgrafen Georg Johannes von Veldenz gehoben wurde: Prozessrecht, Schuldrecht, Sachenrecht, etwas Familienrecht, Testamentsrecht und gesetzliches Erbrecht.
Mit der Transkription begann dann der weitere, wieder als spannend empfundene, Teil der Suche nach dem Verfasser, der Vorlage, der Zeit der Erstellung und die Art und Weise der Publikation des einzigen handgeschriebenen Gesetzeswerkes.
Dr. iur. Gilbert Haufs-Brusberg, geb. 1947 in Trier, betreibt in Trier eine Rechtsanwaltskanzlei. Nach Studium und Referendarzeit in München spezialisierte er sich als „Fachanwalt für Steuerrecht“ in der zweiten Generation auf ein Rechtsgebiet, welches schon Pfalzgraf Georg Johannes von Veldenz als den „Irrgarten des Rechts“ bezeichnet hätte.
Vollständige Titelangabe:
Gilbert Haufs-Brusberg: Die Lützelsteiner Lands Ordnung. Das Landrecht des Fürstentums Pfalz-Veldenz von ca. 1580. Einführung und Edition, Trier: Verlag für Geschichte und Kultur 2013